Die Kosten für eine osteopathische Behandlung richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Abgerechnet werden bestimmte Leistungsziffern nach der „GebüH“.
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Abgerechnet werden bestimmte Leistungsziffern nach der „GebüH“.
Eine Behandlung für Erwachsene dauert 50 bis 55 Minuten und kostet zwischen 95 und 110 Euro.
Sollten spezielle Behandlungen erforderlich sein und damit verbunden zusätzliche Kosten entstehen, werden wir dies in jedem Falle vorab mit Ihnen abstimmen.
Die Kosten für Kinder und Neugeborene richten sich nach dem Aufwand und nach der Behandlungsdauer. Eine Behandlung dauert zwischen 30 und 45 Minuten. Die Kosten liegen zwischen 85 und 90 Euro.
Auch hier werden zusätzliche Leistungen, wie z. B. eine Verlängerung der Behandlungsdauer oder ein höherer Behandlungsaufwand, vorab mit Ihnen abgestimmt.
Vor der ersten Behandlung findet ein ausführliches Anamnesegespräch statt.
Es folgt eine körperliche Befundung und anschließend werden diejenigen Körperstellen, die für uns relevant sind, behandelt.
Während oder nach der Behandlung erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie den Behandlungserfolg durch eigene osteopathische Übungen in optimaler Weise unterstützen können.
Da sich der körperliche Befund jederzeit ändern kann, wird bei allen weiteren Terminen wieder neu auf die individuellen Bedürfnisse unserer Patienten eingegangen.
Unser Ziel ist es, nach spätestens vier Behandlungen, eine grundsätzliche Verbesserung der körperlichen Beschwerden zu erreichen.
Die meisten privaten Krankenkassen sowie Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten die Kosten.
Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, empfehlen wir Ihnen, sich vorab bei Ihrer Versicherung hinsichtlich einer möglichen Kostenübernahme zu informieren.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel einen Teil der Kosten. Jede Krankenkasse hat unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Erstattung der Kosten.
Beispiel: Es gibt Krankenkassen, die bis zu 6 Behandlungen pro Jahr mit bis zu 40 % erstatten und andere Versicherungen, wie zum Beispiel die Techniker Krankenkasse, die bis zu 3 Behandlungen im Jahr mit insgesamt 120 Euro bezuschusst.
Manche Krankenkassen fordern vorab ein Rezept vom Arzt, andere wiederum akzeptieren die Rechnung ohne ein Rezept vorab.
Wichtig zu erwähnen ist, dass wir allen Anforderungen der Krankenkassen nachkommen. Wir sind Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathie und verfügen über die geforderte Mindestanzahl von insgesamt 1.350 Ausbildungsstunden.
Wenn Sie sich über eine mögliche Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse informieren möchten, schauen sie ganz einfach unter www.osteokompass.de nach.
Via E-Mail oder rufen Sie uns direkt an Tel. 0211 58 58 640, Mobil 0173 41 92 585.
Ihre Praxis für Osteopathie
Keller & Kreilich